Datenschutz
In Zeiten der Digitalisierung, der datenschutzkonformen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und einer tiefgreifenden Vernetzung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene bleibt das Thema Datenschutz stets hochaktuell.
Als Unternehmen mit jahrelanger Erfahrung in der datenschutzrechtlichen Beratung von Kommunen, kommunalen Einrichtungen sowie sonstigen Intstitutionen, bieten wir Ihnen an, uns als Ihre:n externe:n Datenschutzbeauftragte:n zu benennen.
Wir begleiten Sie bei Ihrer Umsetzung der geltenden Datenschutzgesetze und stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Gleichzeitig fungieren wir als Bindeglied zur jeweiligen Aufsichtsbehörde. Dabei bieten wir Ihnen ein Leistungspaket bestehend aus einem umfangreichen Basispaket an Beratung, Entgegennahme von Bürgeranfragen, Audits und Vorlagen für Ihre Dokumentation.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, jederzeit bedarfsgerecht weitere Datenschutz-Dienstleistungen nach Ihren Wünschen bei uns hinzuzubuchen.
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen die Zukunft zu gestalten.
Dienstleistungsmerkmale
- Benennung/Zurverfügungstellung eines:r externen Datenschutzbeauftragten
- Ermittlung des Datenschutzniveaus
- Auditierung der Organisation (-seinheiten)
- Unterstützung bei der Erstellung und Überprüfung datenschutzrechtlicher Dokumente
- Allgemeine und konkrete Beratungsleistungen i. S. der DSGVO / BDSG / NDSG und weiterer gesetzlicher Grundlagen
- Aktive Kooperation mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz in Niedersachsen (LfD)
- Überwachung der Einhaltung der DSGVO
- Ansprechpartner für Bürger:innen der jeweiligen Kommune/Institutionen/Organisationen im Rahmen ihrer Datenverarbeitungen
Wir bieten Ihnen
- Beratende Tätigkeit eines:r externen Datenschutzbeauftragten
- Audits und nachfolgende datenschutzrechtliche Empfehlungen zur Umsetzung
- Vorlagen für Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzfolgenabschätzung, Auftragsverarbeitungsverträge, Pflichtinformation gemäß Art. 13, 14 DSGVO, Löschkonzept und mehr
- Erläuterung von Öffnungsklauseln und Einschränkungen aus den bestehenden Datenschutzgesetzten
- Begleitung von Datenpannen; Beschwerden und aktive Klärung fraglicher Verarbeitungsvorgänge mit der LfD
- Regelmäßige Überwachung der Verarbeitungsdokumentation und anlassbezogene Kontrolle von Verarbeitungstätigkeiten
- Beratung betroffener Bürger:innen
- Beratung der Mitarbeitenden
- Überwachung von Schulungsstrategien des Verantwortlichen und Führungskräften



